| Grundlage ist der Leistungsbereich c) „Sozialpädagogisch begleitete Berufsvorbereitung einschließlich Qualifizierung als teilstationäres Angebot“ aus der „Allgemeinen Leistungsbeschreibung: Jugendberufshilfe als Teil der Jugendsozialarbeit nach $ 13 Abs. 2 und 3 SGB VIII“ vom 4. Mai 2006. |